Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Hammelburg
1 Allgemeines
(1) Die Bibliothek ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Hammelburg.
(2) Sie dient durch die Bereitstellung von Medien und durch ihre Informationsvermittlung dem kulturellen Leben der Stadt sowie der allgemeinen Information, der Fort-, Aus- und Weiterbildung, dem Studium, der Berufsausübung und der Freizeitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger.
(3) Die Bibliothek steht allen offen.
(4) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.
(5) Außerhalb der Öffnungszeiten können die Räume der Stadtbibliothek genutzt werden. Die Stadtbibliothek regelt die Einzelheiten
(6) Die Benutzungsordnung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.
2 Anmeldung
(1) Unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes wird ein Anmeldeformular ausgefüllt, das bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch von gesetzlichen VertreterInnen zu unterschreiben ist; juristische Personen melden sich durch einen schriftlichen Antrag ihrer Vertretungsbevollmächtigten an.
(2) Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.
(3) Die BenutzerInnen erkennen durch ihre Unterschrift bei der Anmeldung die Benutzungsordnung sowie deren nachträgliche eventuell ergehenden Änderungen und Ergänzungen an und stimmen der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu.
3 Benutzerausweis
(1) Die BenutzerInnen erhalten einen Ausweis, der für die Ausleihe benötigt wird, nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbibliothek bleibt.
(2) Jeder Wohnungs- und Namenswechsel ist unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu melden.
4 Ausleihe und Benutzung
(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien an der Selbstverbuchungsstation oder der Ausleihtheke ausgeliehen werden. Die elektronische Erfassung des Ausleihvorganges gilt als Nachweis über die Aushändigung der Medien.
Bei der Benutzung der Selbstverbuchungsstation muss der Verbuchungsvorgang stets vollständig abgeschlossen und das Benutzerkonto geschlossen werden. Für Fremdverbuchungen auf einem nicht geschlossenen Benutzerkonto haften die BenutzerInnen.
Die Mitnahme von Medien ohne ordnungsgemäße Verbuchung wird als Diebstahl gewertet und zur Anzeige gebracht.
(2) Leihfrist:
Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für Zeitschrifteneinzelhefte, Spiele, CDs, DVDs und andere Medien 14 Tage. Bei Überschreiten entstehen für die BenutzerInnen - unabhängig von einer Mahnung - Kosten nach der Gebührenordnung.
Die Ausleihfristen von elektronischen Medien des E-Book-Verbunds emu richtet sich nach dessen Regeln.
(3) Verlängerung:
Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden (auch telefonisch), wenn keine Vorbestellung vorliegt.
(4) Ausleihmengen:
Mit einem Ausweis können bis zu 15 Medien gleichzeitig entliehen werden.
(5) Vormerkung:
Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr vorbestellt werden. Die BenutzerInnen werden benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereitliegt.
(6) Fernleihe:
Medien, die sich nicht im Bestand der Bibliothek befinden, können nach den hierfür geltenden Bestimmungen durch die Fernleihe vermittelt werden. Die Bibliothek benachrichtigt, wenn das vorbestellte Medium zur Abholung bereitliegt.
(7) Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.
(8) Die BenutzerInnen verpflichten sich, die für die verschiedenen Medien sowie für den Kopierapparat geltenden Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten, die in elektronischer Version angebotene Literatur und Daten nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen, sie weder weiter zu versenden noch gewerblich zu nutzen.
(9) Sind BenutzerInnen mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder haben sie geschuldete Kosten nicht entrichtet, kann die Bibliothek bestimmen, dass an sie keine weiteren Medien entliehen werden.
5 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung
(1) BenutzerInnen sind verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung.
(2) Sie sind dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.
(3) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(4) Vor der Ausleihe haben die BenutzerInnen den Zustand und die Vollständigkeit der Medien, die sie entleihen wollen, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der Bibliothek anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt und die BenutzerInnen haften für vorhandene Schäden.
Es ist nicht erlaubt, Beschädigungen eigenmächtig zu beheben oder beheben zu lassen.
(5) Der Verlust entliehener Medien muss der Bibliothek unverzüglich angezeigt werden.
(6) Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung kann die Bibliothek von den BenutzerInnen - unabhängig von einem Verschulden - nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleichwertiger Medien zuzüglich einer Einarbeitungspauschale verlangen.
Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haften die eingetragenen BenutzerInnen.
(8) Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstehen.
(9) Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.
6 Nutzung externer elektronischer Dienste
Die Benutzung externer elektronischer Dienste unterliegt einer gesonderten Regelung.
7 Hausordnung und Hausrecht
(1) BenutzerInnen haben sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass niemand gestört wird. Rauchen ist nicht erlaubt.
(2) Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.
(3) Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.
(4) BenutzerInnen stehen für Mäntel, Taschen, Schirme usw. Garderoben und Taschenschränke zur Verfügung. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen
(5) Die Leitung der Bibliothek übt das Hausrecht aus; die Ausübung kann übertragen werden.
(6) Sammlungen, Werbungen, Auslage von Materialien sowie jegliche Gewerbetätigkeit sind in der Bibliothek nicht gestattet. Über Ausnahmen bestimmt die Büchereileitung.
(7) Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.
(8) BenutzerInnen, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.
(9) Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen übernimmt die Bibliothek keinerlei Aufsichtspflicht im Sinne von §832 Abs. 2 BGB. Sie haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(10) Die Bibliothek erlässt Nutzungsbedingungen für die Open Library.
8 Gebühren
Die Gebühren sind in der Anlage zur Benutzungsordnung festgelegt.
9 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung wurde vom Stadtrat der Stadt Hammelburg am 19.7.23 in der vorliegenden Fassung genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.
Gebührenordnung der Stadtbibliothek Hammelburg
Für die Benutzung der Stadtbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:
(1) Benutzungsgebühren
Gebühr für Erwachsene jährlich € 20,00
vierteljährlich € 6,00
Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche
bis zum vollendeten 15. Lebensjahr € 8,00
Ermäßigter Jahresbeitrag € 15,00
Eine Ermäßigung erhalten - bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises - Schüler und Studenten ab 16 Jahren, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte ab 50%, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber sowie InhaberInnen der Ehrenamtskarte.
Leser, die sich nur vorübergehend am Ort aufhalten oder nur einmal im Jahr ausleihen, können statt des Jahresbeitrags einen einmaligen Beitrag für eine Ausleihe in Höhe von € 3,00 zahlen
(2) Ersatzausweis
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren: € 5,00
Kinder: € 2,50
(3) Versäumnisgebühr
Das Versäumnisentgelt für jede geliehene Medieneinheit beträgt bei Überschreiten der Leihfrist
um 1 Woche € 1,00
um 2 Wochen € 2,00
um 3 u. mehr Wochen € 4,00
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ermäßigen sich vorstehende Beträge jeweils um die Hälfte.
Medien, die der Benutzer nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben hat, können in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 erhoben. Diese Gebühr wird auch bei späterer Rückgabe nicht erstattet.
(4) Vorbestellgebühren
pro Medium € 1,00
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr pro Medium € 0,50
(5) Fernleihe aus dem Deutschen Leihverkehr
pro Medieneinheit € 3,00
für Schüler und Studierende € 2,50
In Sonderfällen (z.B. bei Kopienbestellung) kann die Bibliothek
eine Ausnahmeregelung treffen.
Fernleihe aus dem Verbund der Finduthek-Bibliotheken € 3,00
(6) Kopien, Ausdrucke, Ersatz von beschädigten Materialien CD-Hüllen etc. entsprechen dem Selbstkostenpreis.
Die Gebührenordnung wurde vom Stadtrat der Stadt Hammelburg am 19.7.23 in der vorliegenden Fassung genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.