Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Hammelburg

1 Allgemeines

 (1)       Die Bibliothek ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Hammelburg.

(2)       Sie dient durch die Bereitstellung von Medien und durch ihre Informationsver­mittlung dem kulturellen Leben der Stadt sowie der allgemeinen Information, der Fort-, Aus- und Weiterbildung, dem Studium, der Berufsausübung und der Freizeitgestaltung der Bürger.

(3)       Die Bibliothek steht Jedem offen.

(4)       Die Öffnungszeiten  werden durch Aushang bekannt gemacht.

(5)       Die Benutzungsordnung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.

 

2 Anmeldung

(1)       Unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder eines vergleichbaren Dokumen­tes wird ein Anmeldeformular ausgefüllt, das bei Kindern bis zur Voll­endung des 15. Lebensjahres auch von einem gesetzlichen Vertreter zu unter­schreiben ist; juristische Personen melden sich durch einen schriftlichen Antrag ihres Vertretungs­bevollmächtigten an.

(2)       Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

(3)       Der Benutzer erkennt durch seine Unterschrift bei der Anmeldung die Benutzungsord­nung sowie deren nachträgliche evt. ergehenden Änderungen und Ergänzungen an und stimmt der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu.

 

3 Benutzerausweis

(1)       Der Benutzer erhält einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird, nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbibliothek bleibt.

(2)       Jeder Wohnungs- und Namenswechsel ist unverzüglich anzuzeigen.

(3)       Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu melden.

 

4 Ausleihe und Benutzung

(1)       Leihfrist:

Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für Zeitschrifteneinzelhefte, Spiele, CDs und DVDs 14 Tage, für aktuelle DVDs  eine Woche. Bei Überschreiten entstehen für den Benutzer - unabhängig von einer Mahnung -  Kosten nach der  Gebührenordnung.

Die Ausleihfristen von elektronischen Medien des E-Book-Verbunds emu richtet sich nach dessen Regeln.

(2)       Verlängerung:

Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden (auch  telefonisch), wenn keine Vorbestellung vorliegt. Bei aktuellen DVDs ist die Verlängerung kostenpflichtig

(3)       Ausleihmengen:

Mit einem Ausweis können bis zu 15 Medien gleichzeitig entliehen werden.

(4)       Vormerkung:

Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereit liegt.

(5)       Fernleihe:

Medien, die sich nicht im Bestand der Bibliothek befinden, können nach den hierfür geltenden Bestimmungen durch die Fernleihe vermittelt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das vorbestellte Medium zur Abholung bereit liegt.

(6)       Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.

(7)       Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien sowie für den Kopierapparat  geltenden Be­stimmungen des Urheberrechts zu beachten, die in elektronischer Version angebotene   Literatur und Daten nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen, sie weder weiter zu versenden noch gewerblich zu nutzen.

(8)       Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat er ge­schuldete Kosten nicht entrichtet, kann die Bibliothek bestimmen, dass an ihn keine weiteren Medien entliehen werden.

 

5 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung

 (1)       Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.  Auch Unterstreichungen und Rand­vermerke gelten als Beschädigung.

(2)       Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.

(3)       Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(4)       Festgestellte Schäden sind sofort zu melden. Es ist nicht erlaubt, Beschädigungen eigenmächtig zu beheben oder beheben zu lassen.

(5)       Der Verlust entliehener Medien muss der Bibliothek unverzüglich angezeigt werden.

(6)       Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung kann die Bibliothek vom Benutzer  - unabhängig  von einem Verschulden -  nach ihrer Wahl die Kosten für die  Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleich­wertiger Medien zuzüglich  einer Einarbeitungspauschale verlangen. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.

(8)       Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstehen.

(9)       Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.

 

6 Nutzung externer elektronischer Dienste

Die Benutzung externer elektronischer Dienste unterliegt einer gesonderten Regelung.

 

7 Hausordnung und Hausrecht

 (1)       Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Rauchen ist nicht erlaubt.

(2)       Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.

(3)       Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.

(4)       Während des Aufenthalts in der Bibliothek sind Mäntel, Jacken, Taschen und Gepäck sonstiger Art in den dazu vorgesehenen Taschenschränken einzuschließen oder beim  Personal  abzugeben,   andernfalls  kann  das  Personal  - auch ohne konkreten Diebstahlsverdacht - Einblick in alle mitgebrachten Gegenstände und in die Überbe­kleidung nehmen.

(5)       Die Leitung der Bibliothek übt das Hausrecht aus; die Ausübung kann über­tragen werden.

(6)       Sammlungen, Werbungen, Auslage von Materialien sowie jegliche Gewerbetätigkeit sind in der Bibliothek nicht gestattet. Über Ausnahmen bestimmt die Büchereileitung.

(7)       Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.

(8)       Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliotheksperso­nals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausge­schlossen werden.

 

8 Gebühren

Die Gebühren sind in der Anlage zur Benutzungsordnung festgelegt.

 

9 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung wurde vom Stadtrat der Stadt Hammelburg am 3.11.2014 in der vorliegenden Fassung genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.

 

 

Gebührenordnung der Stadtbibliothek Hammelburg

Für die Benutzung der Stadtbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:

 

(1)          Benutzungsgebühren
Gebühr für Erwachsene jährlich                              € 15,00 
                             vierteljährlich                              €   4,80
Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche

bis zum vollendeten 15. Lebensjahr                        €  5,00
Ermäßigter Jahresbeitrag                                        € 10,00

Eine Ermäßigung erhalten - bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises - Schüler und Studenten ab 16 Jahren, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte ab 50%, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sowie Asylbewerber.

Leser, die sich nur vorübergehend am Ort aufhalten oder nur einmal im Jahr auslei­hen, können statt des Jahresbeitrags einen einmaligen Beitrag für eine Ausleihe in Höhe von € 3,00 zahlen

Ausleihe und Verlängerung pro aktueller DVD  (im Präsentationsturm) und Woche:       € 1,50

 (2)         Ersatzausweis
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren:         € 5,00
Kinder:                                                                   € 2,50

(3)          Versäumnisgebühr
Das Versäumnisentgelt für jede geliehene Medieneinheit (außer aktuelle DVDs) beträgt bei Überschreiten der Leihfrist
um 1 Woche                                    € 1,00
um 2 Wochen                                  € 2,00
um 3 u. mehr Wochen                     € 4,00

Überschreiten der Leihfrist bei aktuellen DVDs pro Tag:    € 1,00
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ermäßigen sich vor­stehende Beträge jeweils um die Hälfte.

Medien, die der Benutzer nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben hat, können in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 erhoben.  Diese Gebühr wird auch bei späterer Rückgabe nicht erstattet.

(4)          Vorbestellgebühren

pro Medium                                                                                                € 0,50
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr pro Medium  € 0,25

(5)          Fernleihe aus dem Deutschen Leihverkehr
Bearbeitungsgebühr pro bestellte Medieneinheit:                                        € 1,50
für Schüler und Studenten pro Medieneinheit                                              € 1,00
zusätzlich für alle Benutzergruppen einheitliche Portokosten in Höhe von   € 1,50

In Sonderfällen (z.B. bei Kopienbestellung) kann die Bibliothek eine Ausnahmerege­lung treffen.

Fernleihe aus dem Verbund der Finduthek-Bibliotheken    € 2,00

(6)          Kopien, Ausdrucke, Ersatz von beschädigten Materialien CD-Hüllen etc. entsprechen dem Selbstkostenpreis.

 

Die Gebührenordnung wurde vom Stadtrat der Stadt Hammelburg am 3.11.14 in der vorliegenden Fassung genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.


Kontakt

Stadtbibliothek Hammelburg

Kirchgasse 4
97762 Hammelburg

Tel: 09732 / 902 433
Fax: 09732 / 902 5433

bibliothek@hammelburg.de

Kultur - Bildung - Sozial

MuseumBurgenverbund
Kinderkistevhs

aktuelle Termine

Unzelfunzel
Do. 15. Juni 2023 ( 16:00 - 17:00)
Bücherzwerge
Mo. 19. Juni 2023 ( 10:30 - 11:30)
Unzelfunzel
Do. 29. Juni 2023 ( 16:00 - 17:00)