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Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Hammelburg

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Hammelburg

1 Allgemeines

(1)       Die Bibliothek ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Hammelburg.

(2)       Sie dient durch die Bereitstellung von Medien und durch ihre Informationsver­mittlung dem kulturellen Leben der Stadt sowie der allgemeinen Information, der Fort-, Aus- und Weiterbildung, dem Studium, der Berufsausübung und der Freizeitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger.

(3)       Die Bibliothek steht allen offen.

(4)       Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.

(5)       Außerhalb der Öffnungszeiten können die Räume der Stadtbibliothek genutzt werden. Die Stadtbibliothek regelt die Einzelheiten

(6)       Die Benutzungsordnung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.

2 Anmeldung

(1)       Unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder eines vergleichbaren Dokumen­tes wird ein Anmeldeformular ausgefüllt, das bei Kindern bis zur Voll­endung des 15. Lebensjahres auch von gesetzlichen VertreterInnen zu unter­schreiben ist; juristische Personen melden sich durch einen schriftlichen Antrag ihrer Vertretungs­bevollmächtigten an.

(2)       Alle zur Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

(3)       Die BenutzerInnen erkennen durch ihre Unterschrift bei der Anmeldung die Benutzungsord­nung sowie deren nachträgliche eventuell ergehenden Änderungen und Ergänzungen an und stimmen der elektronischen Speicherung der Angaben zur Person zu.

3 Benutzerausweis

(1)       Die BenutzerInnen erhalten einen Ausweis, der für die Ausleihe benötigt wird, nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbibliothek bleibt.

(2)       Jeder Wohnungs- und Namenswechsel ist unverzüglich anzuzeigen.

(3)       Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu melden.

4 Ausleihe und Benutzung

(1)       Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien an der Selbstverbuchungsstation oder der Ausleihtheke ausgeliehen werden. Die elektronische Erfassung des Ausleihvorganges gilt als Nachweis über die Aushändigung der Medien.

Bei der Benutzung der Selbstverbuchungsstation muss der Verbuchungsvorgang stets vollständig abgeschlossen und das Benutzerkonto geschlossen werden. Für Fremdverbuchungen auf einem nicht geschlossenen Benutzerkonto haften die BenutzerInnen.
Die Mitnahme von Medien ohne ordnungsgemäße Verbuchung wird als Diebstahl gewertet und zur Anzeige gebracht.

(2)       Leihfrist:
Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für Zeitschrifteneinzelhefte, Spiele, CDs,  DVDs und andere Medien 14 Tage. Bei Überschreiten entstehen für die BenutzerInnen - unabhängig von einer Mahnung -  Kosten nach der  Gebührenordnung.
Die Ausleihfristen von elektronischen Medien des E-Book-Verbunds emu richtet sich nach dessen Regeln.

(3)       Verlängerung:
Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden (auch  telefonisch), wenn keine Vorbestellung vorliegt.

(4)       Ausleihmengen:
Mit einem Ausweis können bis zu 15 Medien gleichzeitig entliehen werden.

(5)       Vormerkung:
Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr vorbestellt werden. Die BenutzerInnen werden benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereitliegt.

(6)       Fernleihe:
Medien, die sich nicht im Bestand der Bibliothek befinden, können nach den hierfür geltenden Bestimmungen durch die Fernleihe vermittelt werden. Die Bibliothek benachrichtigt, wenn das vorbestellte Medium zur Abholung bereitliegt.

(7)       Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.

(8)       Die BenutzerInnen verpflichten sich, die für die verschiedenen Medien sowie für den Kopierapparat geltenden Be­stimmungen des Urheberrechts zu beachten, die in elektronischer Version angebotene Literatur und Daten nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen, sie weder weiter zu versenden noch gewerblich zu nutzen.

(9)       Sind BenutzerInnen mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder haben sie ge­schuldete Kosten nicht entrichtet, kann die Bibliothek bestimmen, dass an sie keine weiteren Medien entliehen werden.

5 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung

(1)       BenutzerInnen sind verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.  Auch Unterstreichungen und Rand­vermerke gelten als Beschädigung.

(2)       Sie sind dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.

(3)       Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(4)       Vor der Ausleihe haben die BenutzerInnen den Zustand und die Vollständigkeit der Medien, die sie entleihen wollen, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der Bibliothek anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt und die BenutzerInnen haften für vorhandene Schäden.
Es ist nicht erlaubt, Beschädigungen eigenmächtig zu beheben oder beheben zu lassen.

(5)       Der Verlust entliehener Medien muss der Bibliothek unverzüglich angezeigt werden.

(6)       Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung kann die Bibliothek von den BenutzerInnen  - unabhängig  von einem Verschulden -  nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleich­wertiger Medien zuzüglich  einer Einarbeitungspauschale verlangen.
Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haften die eingetragenen BenutzerInnen.

(8)       Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstehen.

(9)       Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.

6 Nutzung externer elektronischer Dienste

 Die Benutzung externer elektronischer Dienste unterliegt einer gesonderten Regelung.

7 Hausordnung und Hausrecht

(1)       BenutzerInnen haben sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass niemand gestört wird. Rauchen ist nicht erlaubt.

(2)       Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.

(3)       Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.

(4)       BenutzerInnen stehen für Mäntel, Taschen, Schirme usw. Garderoben und Taschenschränke zur Verfügung. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen

(5)       Die Leitung der Bibliothek übt das Hausrecht aus; die Ausübung kann über­tragen werden.

(6)       Sammlungen, Werbungen, Auslage von Materialien sowie jegliche Gewerbetätigkeit sind in der Bibliothek nicht gestattet. Über Ausnahmen bestimmt die Büchereileitung.

(7)       Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.

(8)       BenutzerInnen, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliotheksperso­nals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausge­schlossen werden.

(9)       Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen übernimmt die Bibliothek keinerlei Aufsichtspflicht im Sinne von §832 Abs. 2 BGB. Sie haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(10)     Die Bibliothek erlässt Nutzungsbedingungen für die Open Library.

8 Gebühren

Die Gebühren sind in der Anlage zur Benutzungsordnung festgelegt.

9 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung wurde vom Stadtrat der Stadt Hammelburg am 19.7.23 in der vorliegenden Fassung genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.

 

 

Gebührenordnung der Stadtbibliothek Hammelburg

Für die Benutzung der Stadtbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:

(1)          Benutzungsgebühren
Gebühr für Erwachsene jährlich                               €  20,00 
                             vierteljährlich                              €   6,00
Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche

bis zum vollendeten 15. Lebensjahr                        €  8,00
Ermäßigter Jahresbeitrag                                        € 15,00

Eine Ermäßigung erhalten - bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises - Schüler und Studenten ab 16 Jahren, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte ab 50%, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber sowie InhaberInnen der Ehrenamtskarte.

Leser, die sich nur vorübergehend am Ort aufhalten oder nur einmal im Jahr auslei­hen, können statt des Jahresbeitrags einen einmaligen Beitrag für eine Ausleihe in Höhe von € 3,00 zahlen

 (2)         Ersatzausweis
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren:          € 5,00
Kinder:                                                                   € 2,50

(3)          Versäumnisgebühr
Das Versäumnisentgelt für jede geliehene Medieneinheit beträgt bei Überschreiten der Leihfrist
um 1 Woche                                    € 1,00
um 2 Wochen                                  € 2,00
um 3 u. mehr Wochen                     € 4,00
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ermäßigen sich vor­stehende Beträge jeweils um die Hälfte.

Medien, die der Benutzer nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben hat, können in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 erhoben.  Diese Gebühr wird auch bei späterer Rückgabe nicht erstattet.

(4)          Vorbestellgebühren

pro Medium                                                                                                   € 1,00
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr pro Medium  € 0,50

(5)          Fernleihe aus dem Deutschen Leihverkehr

 pro Medieneinheit                    € 3,00
für Schüler und Studierende     € 2,50
In Sonderfällen (z.B. bei Kopienbestellung) kann die Bibliothek
eine Ausnahmerege­lung treffen.

                Fernleihe aus dem Verbund der Finduthek-Bibliotheken    € 3,00

(6)          Kopien, Ausdrucke, Ersatz von beschädigten Materialien CD-Hüllen etc. entsprechen dem Selbstkostenpreis.

 

Die Gebührenordnung wurde vom Stadtrat der Stadt Hammelburg am 19.7.23 in der vorliegenden Fassung genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.


Impressum

Anschrift:

Stadtbibliothek Im Kellereischloß

Kirchgasse 4

97762 Hammelburg

Telefon: 09732-902433

Fax: 09732-9025433

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Internet: bibliothek.hammelburg.de

 

Herausgeber (V.i.S.d.P.): Stadtbibliothek Hammelburg

Redaktion, Gestaltung: Bibliotheksleiterin Karin Wengerter

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Umsetzung Internet: Computer Service Steuerwald, Wülfershausen

Template: http://www.accessibletemplate.com/

Dieses Impressum gilt auch für die Facebookseite:

http://facebook.com/Stadtbibliothek.Hammelburg

 

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Die Kinderbibliothek

 Das Bibliotheksteam hat 2005 beschlossen, nach den guten Erfahrungen im Erwachsenenbereich auch die Bücher in der Kinderbibliothek auf ein einfaches System umzustellen, damit die Bücher leichter zu finden sind. Deshalb musste auch ein neues Raumprogramm geplant werden.

Das Ziel:

Der Raum sollte ein unverwechselbares und individuelles Ambiente erhalten, das die Kernbotschaft der Bibliothek transportiert:
Die Bibliothek ist einladend und offen und steckt immer voller Überraschungen. Sie ist ein Tor zur Phantasie und bei aller Ordnung auch ein kleines bisschen verrückt. Die Bibliothek wird zur Erlebniswelt und hat selber Unterhaltungswert.



Räume haben Einfluss auf Gefühle, Stimmungen und Handlungen. Sie sollen aber auch die Grundbedürfnisse von Kindern erfüllen:

  • Bewegung, Spielen
  • Geborgenheit, Kuscheln, Rückzugsmöglichkeit
  • Sinnliche Erfahrungen; Neugierde, Information befriedigen
  • Raum für eigenes Handeln und Gestalten
  • Essen & Trinken


Die Raumwünsche:

  • Hohe Flexibilität
  • Platz für Klassenbesuche und Kinderveranstaltungen, Sitzmöglichkeiten
  • Feste und wechselnde Spielmöglichkeiten
  • Viele Leseplätze
  • Mehr Platz für die "Bilderbuch"- Kinder
  • Bessere Abtrennung zu den Medien für Jugendliche
  • Vorleseplatz für Eltern


Das Konzept:

Kinder sollen innerhalb der Bibliothek ständig Neues entdecken können, sich herumbewegen, alles selbständig erforschen. Dazu entstand eine "Hauptstraße" mit Abzweigungen und Knotenpunkten und Blickfängen an wichtigen Stellen. 

Im "Hosentaschenmuseum" gibt es alle vier Wochen wechselnde Ausstellungen mit gesammelten Schätzen von Kindern, neue Spiele am Spieltisch können ausprobiert werden oder regen zum Selbermachen, Malen oder Rätseln an. Im Spielezimmer können Kinder mit dem Tiptoi-Stift Bücher lesen. Auch die Dekoration wird ständig verändert.

In der Bibliothek wird eine Erlebniswelt geschaffen mit einem durchgehendem Thema. Das Team entschied sich für den "Wald" und ist nun wahrscheinlich die einzige Bibliothek Deutschlands mit einem Hochsitz samt (ausgestopftem) Wildschwein.

Die Lesehöhle unter dem Hochsitz bietet sich auch an zum Kuscheln, es gibt Spielmöglichkeiten zum Wald, wie Blätter zuordnen und Spuren erkennen. Die Dekoration sollte vor allem aus Naturmaterialien sein und so wurde der Wald mit Pilzhockern, Blättergirlanden und einem kleinen Baum thematisiert. Und jede Stunde hallt der Gesang eines Vogels durch den Wald.... 

Die Bibliothek hat bei der Planung und der Umsetzung die Kompetenz anderer gesucht und wurde vor allem unterstützt durch die Kinderkiste Hammelburg mit der Leiterin Heide Gerlach-Hirt.
Ganz wichtig war die Hilfe der heimischen Geschäftswelt, die das Team motiviert hat, weiter zu machen:
Die in Hammelburg neu angesiedelte Firma Opti-Wohnwelt hat sich mit einem Sofa, Stühlen, Sitzsäcken und ganz vielen Kissen mit einem Gesamtwert von 940 € engagiert, die Firma Bergander stiftete Schaumstoffe und Teppichplatten, die Firma Baier stellte Schwartebretter zur Verfügung, Elisabeth Assmann hat ihre Nähmaschine angeschmissen und Polster genäht, das städtische Forstamt hat Pilze "geschnitzt" und Holz zur Verfügung gestellt und der städtische Schreiner musste sich mit Sonderwünschen herumschlagen.


So entstand ein Wohlfühlraum, in dem Kinder spüren, dass sie willkommen sind und hoffentlich immer wieder gerne kommen und bleiben. Der Umgang mit Medien wird für sie so eine Selbstverständlichkeit.





Alkohol in der Bibliothek? Betrunkene Kinder? Nichts da! Hier handelt es sich um fröhliche Kinder und um Kindersekt anlässlich der Einweihung unserer umgestalteten Kinderbibliothek.

 

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Benutzungshinweise für externe elektronische Dienste


Die Stadtbibliothek Hammelburg ermöglicht ihren Lesern den Zugang zu externen elektronischen Diensten. Die Nutzung dieser Dienste unterliegt den Regelungen dieser Benutzungshinweise und der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek.

Zugangsberechtigung

Zugangsberechtigt sind alle Personen, die sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, die sie bei jedem Surfen vorzeigen müssen.

Nutzungsbedingungen

Die tägliche Nutzungszeit ist nicht beschränkt

Der Abruf von jugendgefährdeten oder rechtswidrigen Diensten sowie von Bestellungen ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlungen ebenso zum Ausschluss von der Benutzung wie die bewusste Manipulation von Hard- und Software.

Mitgebrachte oder aus Online-Diensten heruntergeladene Software darf auf dem Rechner der Bibliothek weder installiert noch ausgeführt werden.

Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Qualität, Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Dateien. In jedem Fall wird der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme empfohlen.

Bei der Nutzung des Rechners der Bibliothek ist es untersagt, Nachrichten oder Beiträge zu versenden, deren Inhalt rechtswidrig oder beleidigend ist oder kommerzielle Werbung darstellt.

Beiträge für schwarze Bretter, Newsgroups oder Diskussionsforen müssen sich am Inhalt und Spektrum des jeweiligen Forums orientieren. Bei Missachtung dieser Verhaltensregeln behält sich die Bibliothek das Recht vor, den Schreibzugriff auf öffentliche Foren einzuschränken.

Gebühren 
Für die Nutzung der InternetPCs entstehen keine Gebühren. 
Sollten Suchergebnisse ausgedruckt werden, so sind bis zu 10 Seiten kostenlos, für jede weitere Seite werden 0,10 € berechnet.

Urheberrecht

Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. ist unbedingt das Urheberrecht zu beachten.

Haftung

Die Stadtbibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leitung und den Zugang abgerufen werden.

Um dem Jugendschutz Rechnung zu tragen, wird eine Filtersoftware eingesetzt.

Für die Funktionsfähigkeit der Leitung und des Computers gibt es keine Gewähr.

Die Stadtbibliothek macht darauf aufmerksam, dass insbesondere im Internet Daten ungesichert übermittelt werden. Bedenken Sie dies, wenn Sie Dienste nutzen wollen, bei denen persönliche Daten, Kreditkarteninformationen oder Passwörter abgefragt werden.

Unsere Spielregeln

 


Das Surfen ist kostenlos und zunächst auf eine Stunde beschränkt. Ausdrucke bis 10 Seiten sind ebenfalls kostenlos. Im Unterschied zu Internet-Cafés helfen wir Ihnen gern bei Problemen. 
An den Plätzen können Daten heruntergeladen werden, jedoch ist die Nutzung eines USB-Sticks aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Textverarbeitungsprogramm Word und die Tabellenkalkulation Excel kann kostenlos genutzt werden. Zum Ausdrucken steht ein Laserdrucker (s/w) zur Verfügung.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen einen Internetausweis der Bibliothek mit der Einverständniserklärung der Eltern.

Alles Weitere finden Sie in der Benutzungsordnung.

Kontakt

Stadtbibliothek Hammelburg

Kirchgasse 4
97762 Hammelburg

Tel: 09732 / 902 433
Fax: 09732 / 902 5433

bibliothek@hammelburg.de

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